und soll Mieter*innen vor Verdrängung schützen
Seit vielen Jahren setzt sich die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Wandsbek dafür ein, den Wohnungsbestand in Eilbek besser zu schützen. Die im letzten Jahr auf den Weg gebrachte Repräsentativuntersuchung hat jetzt ergeben, dass für den gesamten Stadtteil eine soziale Erhaltungsverordnung erlassen werden sollte, um einer Gentrifizierung des Quartiers entgegenzuwirken. Die Erarbeitung dieser Verordnung durch die Verwaltung wurde jetzt vom Planungsausschuss der Bezirksversammlung beschlossen.
Dennis Paustian-Döscher, stellv. Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „Als ein zentrales, gut angebundenes Wohnviertel ist auch Eilbek in den Fokus der Immobilienwirtschaft gerückt. Trotzdem gibt es im Stadtteil vielerorts noch ein „Wir“-Gefühl und kleinräumig funktionierende Netze. Diese Zufriedenheit mit dem Quartier wollen wir erhalten und den Eilbekern eine Umwandlung des bisher noch preiswerten Bestandes in hochpreisige Wohnungen und damit die Verdrängung der angestammten Bevölkerung ersparen. Eine soziale Erhaltungsverordnung – die erste für den Bezirk Wandsbek – kann dazu beitragen, dass die Wohnungen in Eilbek weiter für eine breite Bevölkerungsschicht erschwinglich sind und z.B. energetische Sanierungen und Modernisierungen trotzdem weiter möglich sind.“
Jan-Hendrik Blumenthal, Fachsprecher für Stadtplanung der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „Eilbek wird durch die Nähe zur Innenstadt, die gute Verkehrsanbindung, die hohe Anzahl kleinerer Wohnungen und das umfangreiche Einzelhandelsangebot als Wohnstandort immer beliebter. Wir möchten Eilbek mit seiner gemischten Bevölkerungsstruktur und seinen stabilen Nachbarschaften erhalten und freuen uns, dass die Untersuchung des Stadtteils ergeben hat, dass eine soziale Erhaltungsverordnung negativen städtebaulichen Entwicklungen wie der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulative Verkäufe von Häusern entgegenwirken kann.“
Hintergrund:
2013 hat die GRÜNE Fraktion in Wandsbek zusammen mit der SPD den ersten Antrag für ein Quartiersmonitoring zur Prüfung einer sozialen Erhaltungsverordnung auf den Weg gebracht. Seitdem gab es viele Untersuchungen, die bestätigt haben, dass auch der bisher unauffällige Stadtteil Eilbek von Verdrängung, Privatisierung, Wohnungszusammenlegungen und Luxusmodernisierungen betroffen ist.
Die Soziale Erhaltungsverordnung ist die einzige im Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehene Möglichkeit, bauliche Maßnahmen hinsichtlich ihrer verdrängenden Wirkung zu bewerten und zu kontrollieren. Dazu unterliegen folgende Maßnahmen einer zusätzlichen Genehmigungspflicht: Abriss von Wohngebäuden und -gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen an Wohnungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume und die Begründung von Wohnungseigentum. Bisher gibt es in Hamburg elf soziale Erhaltungsverordnungen, vor allem im Bezirk Mitte, aber auch in Altona und Eimsbüttel.