Potentiale nutzen und Planungssicherheit frühzeitig herstellen
Boden ist eine knappe, endliche und nicht vermehrbare Ressource. Um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nach bezahlbarem Wohnraum zu erfüllen und dabei ebenso die langfristigen Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für morgen zu erhalten, machen Hamburg und auch immer mehr Städte und Gemeinden Gebrauch vom Erbbaurecht.
Jan-Hendrik Blumenthal, Fachsprecher für Stadtplanung der GRÜNEN Fraktion Wandsbek:“Die verstärkte Nutzung des Erbbaurechts ist für uns ein wichtiger Baustein zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Wandsbek. Um diese Potentiale zu nutzen, wollen wir die Wandsbeker Erbbaurechtsflächen einer strukturierten Bestandsaufnahme unterziehen. Mögliche Nachverdichtungspotentiale werden wir im Hinblick auf ökologische und nachbarschaftliche Belange im Einzelfall genau prüfen.“
Marc Buttler, Vorsitzender der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Wir wollen den Erbbaurechtsnehmenden in unserem Bezirk möglichst früh möglichst viel Planungssicherheit geben. Wo es sozial und ökologisch gut verträglich ist, wollen wir gleichzeitig aber mit Augenmaß und unter Wahrung des Gebietscharakters Nachverdichtungspotentiale in Erbbaurechtsgebieten heben. Es ist unser Ziel, sowohl im Bereich Wohnen als auch im Gewerbe die Zahl der Erbbaurechte deutlich zu steigern. Hierfür wollen wir einen strategischen Ansatz für den Bezirk entwickeln und mögliche offene Fragen klären, die sich im Zusammenhang mit Erbbaurechtverträgen, z.B. bei deren Auslaufen, im Erbfall oder bei Umbaumaßnahmen ergeben.“
Mit dem Grundsatz „Vorfahrt für das Erbbaurecht“ hat der Hamburger Senat unter Federführung von Finanz- und Stadtentwicklungsbehörde seine Bodenpolitik sozial, im Sinne städtischer Interessen und nachfolgender Generationen weiterentwickelt. Aktuell hat die Stadt ca. 4.400 Grundstücke im Erbbaurecht vergeben – ein großer Teil davon auch in Wandsbek. Der größte Anteil im Bereich Wohnen entfällt dabei – auch in unserem Bezirk – auf Eigenheimgrundstücke.