Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Rahlstedt 131 seit einem Jahr in der Warteschleife / Grüne Parameter können erst umgesetzt werden, wenn der Plan rechtskräftig ist
Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 131 soll südlich und östlich des bestehenden Gewerbegebietes am Merkurring und länderübergreifend ein neues Gewerbegebiet geschaffen werden. Für die GRÜNE Fraktion in Wandsbek war das Vorhaben nie ein Wunschprojekt. Trotzdem sind wir diesen Kompromiss im Koalitionsvertrag eingegangen, um so viel grüne Politik durchzusetzen, wie es möglich ist.
Obwohl die Bezirksversammlung den B-Plan schon vor einem Jahr verabschiedet hat, ist der Plan durch die fehlende Unterschrift des Bezirksamtsleiters immer noch nicht rechtskräftig.
Jan-Hendrik Blumenthal, Fachsprecher für Stadtplanung der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „Die Umwandlung einer Grünfläche in ein Gewerbegebiet ist nicht gerade ein grünes Thema. Durch unsere Mitwirkung haben wir jedoch erreicht, dass an Rahlstedts Grenze keine Betonwüste entstehen wird, sondern ein nachhaltiges Gewerbegebiet mit vielen grünen Parametern, das die Umwelt und die Bürger*innen so wenig wie möglich belastet. Zusätzlich haben wir einen hochwertigen ökologischen Ausgleich durchgesetzt, der 20 Prozent höher ist als gesetzlich vorgeschrieben, sowie die Aufwertung des Gebietes der großen Heide erreicht. All diese ökologischen Maßnahmen können jedoch erst umgesetzt werden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Durch eine Kleine Anfrage haben wir jetzt erfahren, dass der Bebauungsplan am 6. Dezember unterschrieben werden soll. In der Antwort sind auch die umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen aufgelistet von der sich eine bereits in der Umsetzung befindet.“
Hintergrund:
Obwohl das geplante Gewerbegebiet gestalterisch, energetisch sowie ökologisch hohe Maßstäbe setzt und umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, gibt es trotz einer umfassenden Bürgerbeteiligung weiterhin Widerstand gegen das Gewerbegebiet. Die bisher erfolgten vorbereitenden Arbeiten zur Erschließung erfolgten auf der Grundlage der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans. Eine gerichtliche Überprüfung des Bebauungsplans ist jedoch erst möglich, wenn dieser vom Bezirksamtsleiter unterschrieben und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht und damit rechtskräftig wird. Auch die ökologischen Aufwertungsmaßnahmen im Plangebiet können überwiegend erst umgesetzt werden, wenn der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.
Ökologische Aspekte sind neben den umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen: Solaranlagen auf allen Dachflächen, Gründächer, Gebäude im KfW-55-Standard, energieautonome Straßenbeleuchtung, nur unterirdische Parkflächen, die Anlage von neuen Knicks und die Pflanzung ausschließlich einheimischer Bäume und Sträucher.
Beantwortete KA – Drs. 21-0581 Bebauungsplan Rahlstedt 131 – Wann erfolg…