Einrichtung eines bezirklichen Förderfonds für Balkonkraftwerke

Gemeinnützigen Institutionen und Vereinen ist es nun möglich, Fördergelder für die Anschaffung von Kleinstsolaranlagen beim Bezirk zu beantragen. Die sogenannten Balkonkraftwerke ermöglichen es, einen unkomplizierten Beitrag zur Deckung des eigenen Stromverbrauchs zu leisten. Der individuelle Förderhöchstwert beträgt 400 Euro. Auf Beschluss der Bezirksversammlung wird aus bezirklichen Sondermitteln ein „Förderfonds-Balkonkraftwerke“ in Höhe von 20.000 Euro eingerichtet. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, über die nun geschaffenen Fördermöglichkeiten zur Anschaffung von Balkonkraftwerken entsprechend zu informieren.

„Wir wollen gemeinnützige Institutionen und Vereine bei der Anschaffung von Kleinstsolaranalgen unterstützen. Dies ist uns mit dem Förderfonds für Balkonkraftwerke gelungen. Auch hiermit leisten wir einen kleinen Beitrag auf dem Weg Hamburgs hin zur Klimaneutralität.”

Tessa Gesch

Tessa Gesch

Mitglied der GRÜNEN Fraktion


Der Antrag

Hintergrund

Mit der Einrichtung des „Förderfonds-Balkonkraftwerke“ zur Förderung von Kleinstsolaranlagen sollen gemeinnützige Institutionen und Vereine unterstützt werden. Bei den sogenannten Balkonkraftwerken handelt es sich um kompakte Solaranlagen, die sich einfach installieren lassen und bereits auf kleinen Flächen, wie Balkonen oder Fassaden, Strom erzeugen können. Der so erzeugte Strom trägt zur Deckung des eigenen Strombedarfs und zur Senkung der Energiekosten bei.

Eine gezielte Förderung für Balkonkraftwerke kann gemeinnützigen Vereinen den Zugang zu diesen Technologien erleichtern, insbesondere für kleinere Organisationen mit begrenztem Budget. So könnten auch Vereine von den Vorteilen der erneuerbaren Energien profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende leisten.