Eine wesentliche Lärmquelle in der Stadt ist der Lärm durch den Straßenverkehr. Insbesondere in den Städten wird die gesundheitliche Wirkung von Lärmbelästigungen bei vielen städtischen Maßnahmen mittlerweile regelhaft berücksichtigt. Auch Hamburg will etwas gegen Straßenverkehrslärm tun und hat deshalb einen Lärmaktionsplan beschlossen, der u.a. auch wirksame Maßnahmen gegen Straßenverkehrslärm zum Ziel hat. Die Wandsbeker rot-grüne Koalition möchte jetzt erreichen, dass Lärmkontrollen als Hebel gegen den durch Straßenverkehr verursachten Lärm genutzt werden können.
Jan Otto Witt, Fachsprecher Mobilität der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „Für die Anwohner*innen an der Wandsbeker Chaussee ist die Installation eines Lärmblitzers von großem Vorteil, denn hier gibt es regelmäßig Beschwerden über Autorennen und zu laute Fahrzeuge. Nicht nur an der Chaussee direkt, sondern auch in den Nebenstraßen leiden die Eilbeker*innen unter diesem Verkehrslärm. Daher sehen wir hier eine große Chance, Lärmblitzer für den ganzen Bezirk an dieser vom Verkehrslärm sehr belasteten Straße auszuprobieren. Bei positivem Ergebnis können die Lärmblitzer an weiteren stark befahrene Straßen stehen.“
Xavier Wasner, stellvertretender Vorsitzender der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Wir wollen die Anwohnerinnen und Anwohner noch besser vor Straßenlärm schützen und außergewöhnlich hohe Lärmquellen identifizieren können. Dazu lassen wir prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen stationäre Lärmmessgeräte oder „Lärmblitzer“ eingerichtet werden können, die am Verkehr Teilnehmende darauf hinweisen, wenn ein vorgegebener Geräuschpegel überschritten wurde. Zu laute Fahrzeuge müssen nicht immer zu schnell unterwegs sein, insbesondere Autoposer und illegal getunte und damit zu laute Fahrzeuge könnten auf diese Weise an besonders betroffenen Hauptverkehrsstraßen wie zum Beispiel der Wandsbeker Chaussee aufgespürt und verfolgt werden. An dieser Hauptverkehrsader gibt es seit Jahren Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner über Autoposer und davon ausgehende extreme Lärmbelastungen, die Straße wäre im Rahmen eines Pilotprojektes ein sehr guter Standort für einen Lärmblitzer.“
Hintergrund:
Wichtig zu wissen ist, dass bereits jetzt das Verursachen von unnötigem Lärm nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Lärm machen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Im Dezember 2020 verwies die Bundesregierung nach einer Anfrage der Grünen darauf, dass die Überwachung und Verfolgung von Verkehrsverstößen ausschließlich Sache der Länder sei und von ihnen geregelt werden müsse (Drs. 19/25435 vom 18.12.2020). In Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz gibt es bereits derartige Pilotprojekte. Auch in Bremen wurden bereits Lärmblitzer von Landespolitikern der SPD und Grünen gefordert. Hamburg sollte sich diesen Initiativen anschließen und sich dafür einsetzen, dass künftig neben Geschwindigkeits- auch Lärmkontrollen durchgeführt werden können, um die Bürgerinnen und Bürger besser vor Straßenlärm zu schützen.