Was ist ein Denkmal?
Ein Denkmal kann ein Gebäude, ein Garten, ein Grundstück mit archäologischen Fundstücken oder ein Ensemble, bestehend aus mehreren Teilen, die zusammen ein Denkmal bilden, sein. Denkmäler müssen geschichtlich, künstlerisch oder wissenschaftlich bedeutsam sein oder charakteristisch das Stadtbild prägen. Die Erhaltung von Denkmälern liegt im öffentlichen Interesse. Um unter den Denkmalschutz zu fallen, müssen Gebäude oder andere Orte einen oder mehrere der oben genannte Gründe erfüllen.
Der Grund für die Entscheidung der Denkmalschutzbehörde, die “Hamburg Bau ‘78”Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, ist, dass sie charakterlich prägend für ihre Bauepoche sind.
Wer entscheidet, was ein Denkmal wird
Die Entscheidung liegt vollständig bei der Denkmalbehörde. Im Entscheidungsprozess spielen klare Kriterien, wie oben beschrieben, eine Rolle. Der Prozess ist frei von politischer Einflussnahme. Eine vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Eigentümer*innen oder politischer Gremien, ist denkmalrechtlich nicht vorgesehen. Dies würde dem sachlichen und wissenschaftlich begründeten Verfahren widersprechen.
Wo liegt Hamburg Bau?
In Poppenbüttel, zwischen der Harksheider Straße und dem Poppenbütteler Berg.
An wen können sich Anwohner*innen wenden bei Fragen?
Zuständig ist die Referatsleitung Wissenschaftliche Inventarisation Dr. Astrid Hansen. Frau Hansen erreichen Sie unter
astrid.hansen@bkm.hamburg.de
040 42824-253
Hier findet Ihr einen Leitfaden: Praxishilfe zum Umgang mit erneuerbaren Energien
Grüne Reaktion
Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Denkmalschutzbehörde die “Hamburg Bau ‘78” Gebäude als Denkmäler auszeichnet. Wir sehen auch einen deutlichen Mehrwert darin, dass dieser Entscheidungsprozess ohne politischen Einfluss von Statten geht.
Die unzureichende und dünne Kommunikation mit den Eigentümer*innen ist unglücklich verlaufen. Um solche Prozesse in Zukunft zu verbessern und den Betroffenen der Entscheidung jetzt Klarheit zu bringen, beschäftigen wir GRÜNE uns sowohl im Bezirk als auch in der Bürgerschaft mit möglichen weiteren Schritten.
In der Bürgerschaft wurde gemeinsam mit der SPD-Fraktion ein Antrag eingereicht (Drucksache 22/11021), der den Senat dazu auffordert vor Ort eine Informationsveranstaltung des Denkmalschutzamtes durchzuführen, sowie Informationsunterlagen bereitzustellen. Diese sollen folgende Punkte klären:
- Welche baulichen Maßnahmen sind – v.a. in den Innenräumen – weiterhin ohne Einzelfallgenehmigung möglich?
- Sind energetische Sanierungen und Installationen von Fotovoltaikanlagen und Wärmepumpen weiter möglich? Wie können Eigentümer*innen diese denkmalschutzgerecht umsetzen?
- Der Rückbau bereits vollzogener Umbauten wird nicht angestrebt.
Als Bezirksfraktion haben wir gerade einen Antrag zu diesen Aspekten im Regionalausschuss Alstertal beschlossen, der die Denkmalschutzbehörde zu weiterer und umfassender Information auffordert.