Um die Bevölkerung über die Rahmenbedingungen der beiden städtebaulichen Erhaltungsgebiete in Rahlstedt aufzuklären, hat die rot-grüne Koalition beschlossen, dass an die betreffenden Haushalte im Stadtteil Informationsbroschüren verteilt werden.
Katja Rosenbohm, Regionalsprecherin der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „Insbesondere Alt-Rahlstedt ist durch viele Jugendstil- und Gründerzeitvillen geprägt. Die Häuser fügen sich zu einem unverkennbaren Ortsbild zusammen. Dieses Ortsbild möchten wir als rot-grüne Koalition erhalten und schützen. Dafür haben wir in der Bezirksversammlung Wandsbek im Jahr 2019 in einem ersten Schritt die beiden Erhaltungsgebiete „Historische Villenlage“ und „Historischer Ortskern“ geschaffen. Geschützt sind Gebiete rund um die Amtsstraße, Brockdorffstraße, Buchwaldstraße, Pfarrstraße und Rahlstedter Straße. Immer wieder kommt es jedoch zu Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich eine Ausdehnung des Schutzgebietes wünschen. Mit unserem Antrag möchten wir erreichen, dass die Verwaltung die Kriterien für den Bereich der Städtebauliche Erhaltungsverordnung im zuständigen Regionalausschuss den Rahlstedterinnen und Rahlstedtern vorstellt. Außerdem soll sie erklären, warum die Straßen Pidder-Lüng-Weg, Weddinger Weg, Rahlstedter Bahnhofstraße und Bruhnsallee nicht Bestandteil der Städtebauliche Erhaltungsverordnung sind.“
Carmen Hansch, Mitglied der SPD-Fraktion Wandsbek aus Rahlstedt: „Rahlstedt ist ein lebens- und liebenswerter Stadtteil, besonders auffällig und prägend sind die vielen Villen aus Jugendstil und Gründerzeit. Wir haben uns als rot-grüne Koalition auf den Weg gemacht, das Ortsbild von Rahlstedt zu erhalten und zu schützen und haben im Laufe der Jahre Erhaltungsgebiete geschaffen. Dennoch gibt es Gebiete im Stadtteil mit historischer Bausubstanz, die noch nicht durch Erhaltungsgebiete geschützt sind. Wir möchten klären lassen, warum z.B. der Pidder-Lüng-Weg, der Weddinger Weg, die Rahlstedter Bahnhofstraße und die Bruhnsallee nicht Bestandteil der städtebaulichen Erhaltungsverordnung sind. Dazu sollen im zuständigen Regionalausschuss die Kriterien für eine Aufnahme in die Erhaltungsverordnung vorgestellt werden. Außerdem wollen wir erreichen, dass der für die Erhaltungsgebiete in Rahlstedt aufgelegte Gestaltungsleitfaden vor Ort verteilt wird, damit die dort enthaltenen Gestaltungsideen für Fassaden, Balkone, Fenster, Garagen und Vorgärten bekannter werden und so ein Beitrag zum Erhalt des Ortsbildes geleistet werden kann.“
Hintergrund:
Auch in Rahlstedt wird viel gebaut, angebaut oder modernisiert. Um moderne Neubauten in das bestehende Ortsbild zu integrieren und historische Gebäude ortsgerecht zu sanieren, wurde ein Gestaltungsleitfaden (https://www.hamburg.de/wandsbek/gutachten-ideen/14335118/gestaltungsleitfaden-erhaltungsgebiete-rahlstedt-1-und-2/) entwickelt. Dieser Gestaltungsleitfaden gibt Ideen zur Gestaltung von Fassaden, Balkonen, Fenstern, Garagen und Vorgärten. In der Zwischenzeit konnten bereits viele historische Gebäude vor dem Abriss geschützt werden.
Der Antrag DRS. 21-2824 wurde im Regionalausschuss Rahlstedt am Mittwoch beschlossen.