Dem Denkmalschutz in Wandsbek mehr Gewicht geben

Die rot-grüne Koalition in der Bezirksversammlung Wandsbek will den Belangen des Denkmalschutzes im Bezirk mehr Raum geben. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen der Bezirkspolitik, dem Bezirksamt sowie dem Denkmalschutzamt zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um alte besonders erhaltenswerte Gebäude oder Denkmäler im öffentlichen Raum. Der Blick soll zukünftig auch verstärkt auf Baudenkmäler gerichtet werden, die bisher sozusagen übersehen wurden. Das betrifft vor allem Bauten aus der jüngeren Vergangenheit ab den 1970er Jahren aber auch Nachkriegsarchitektur.

Jan-Hendrik Blumenthal, Fachsprecher für Stadtplanung der GRÜNEN Fraktion: „Wir wollen das Denkmalschutzamt bei seiner Arbeit, den Bestand der jüngeren Bausubstanz im Bezirk einer Prüfung auf Denkmalwürdigkeit zu unterziehen, gern unterstützen. Es gibt in Wandsbek viele Gebäude besonders aus den 1970er bis 90er Jahren, die auf den ersten Blick nicht denkmalwürdig erscheinen. Trotzdem sind sie besonders, weil der Baustil für die Zeit bedeutend war oder eine besondere städtebauliche Wirkung entfaltet. Um auch diese Gebäude für den Denkmalschutz zu erfassen, soll die Zusammenarbeit zwischen Denkmalschutz- und Bezirksamt sowie der Bezirkspolitik verbessert werden, z.B. durch konkrete Ansprechpartner. Trotz erhöhter Bautätigkeit müssen in Wandsbek so prägende Strukturen erhalten bleiben“

Xavier Wasner, Fachsprecher Stadtplanung der SPD-Fraktion: „Bei den vielfältigen Stadtplanungs- und Bauaktivitäten im Bezirk Wandsbek stoßen wir als Bezirkspolitik immer wieder auf Fragen des Denkmalschutzes. Unser Einfluss auf diese Fragen ist begrenzt, da dies zu den Aufgaben der Landesebene gehört. Wir wollen uns aber dafür einsetzen, den Austausch zwischen Bezirk und Denkmalschutzamt zu verbessern und deutlich machen, dass der Erhalt von historischer und prägender Bausubstanz im Besonderen auch der Bezirkspolitik am Herzen liegt. Das vielfältige bauliche Erbe gibt den Stadteilen eine eigene Identität, die vor reinen Gewinnmaximierungsabsichten von Investoren geschützt werden sollte. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die das Bild vor Ort prägende Baukultur erhalten bleibt, wo dies möglich ist, und der historisch gewachsene Charakter jedes Ortsteils unseres Bezirkes erkennbar bleibt.

Hintergrund:
Das Denkmalschutzgesetz unterscheidet Baudenkmäler, Ensembles, Gartendenkmäler und Bodendenkmäler sowie bewegliche Denkmäler. Ihre Erhaltung liegt wegen der geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung oder zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse. Ein Denkmal muss nicht im allgemeinen Sinne schön sein, sondern vorwiegend von historischer Bedeutung. So kann ein Bunker geschichtliche Bedeutung als Dokument des Zweiten Weltkrieges besitzen oder ein Parkhaus aufgrund seiner in der damaligen Zeit einmaligen Bauweise. Es ist auch nicht Voraussetzung, dass alles im ursprünglichen Zustand erhalten ist, denn oft kommen in einem Denkmal mehrere Zeitschichten mit jeweils unterschiedlicher Bedeutung zusammen.

Der Antrag steht heute in der Bezirksversammlung Wandsbek auf der Tagesordnung