Der Ausschuss für Mobilität hat in seiner letzten Sitzung den rot-grünen Antrag (Drs. 21-3318) für die Umsetzung einer Protected Bike Line für die Wandsbeker Chaussee zwischen Hammer Straße und Wartenau beschlossen. Der Antrag geht zurück auf den Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und einen Beschluss aus dem Jahr 2018 (Drs. 20-6813).
Jan Otto Witt, Fachsprecher für Mobilität der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „Die bauliche Umgestaltung der Wandsbeker Chaussee mit Protected Bike Lanes, weniger Pkw-Fahrspuren, breiten Fußwegen und vielen neuen Bäumen erhöht die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer*innen und steigert die Lebensqualität der Anwohner*innen in Eilbek durch weniger Lärmbelästigung. Auch der Einzelhandel, das Gastgewerbe und viele kleine Gewerbebetriebe profitieren – anders als von einem temporär eingerichteten Pop-Up-Radweg – langfristig von der baulichen Umgestaltung. Die GRÜNE Fraktion Wandsbek sieht hier eine große Chance durch mehr Aufenthaltsqualität und Attraktivität die Chaussee in den Stadtteil zu integrieren, statt wie jetzt die Teilung durch die fast unüberwindbare Magistrale festzuschreiben. Wir fordern daher, die Planungen für eine Protectet Bike Lane im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ‚Die Magistralen in Wandsbek‘ mit aufzunehmen.“
Hintergrund:
Protected-Bike-Lanes oder geschützte Radfahrstreifen sind ein Gestaltungselement für Radverkehrsanlagen, das in den USA entwickelt wurde und inzwischen von vielen Ländern kopiert wurde. Die Protected-Bike-Lane stellt eine Weiterentwicklung des konventionellen Radfahrstreifens dar, bei dem eine Kfz-Fahrspur klar vom Autoverkehr – aber auch vom Gehweg – abgegrenzt wird. Dabei kommen zum Schutz der Radfahrer*innen Trenn-Elemente wie Bordsteine, Poller oder Blumenkübel zum Einsatz. Durch die räumliche Teilung erhöht sich die tatsächliche und wahrgenommene Sicherheit beim Radfahren, wodurch mehr Menschen zum Radfahren ermuntert werden. Die Protected Bike Lane sollte so geräumig sein, dass ein Gespann mit Anhänger problemlos von einem flotten E-Bike überholt werden kann. Im Gegensatz dazu sind Pop-Up-Bikelanes temporär eingerichtete Radfahrstreifen. Sie werden kurzfristig durch Straßenmarkierungen eingerichtet, um z.B. bei plötzlich veränderten Rahmenbedingungen im Straßenverkehr schnell für mehr Platz und Sicherheit im Radverkehr zu sorgen.
Der Antrag (im Anhang) wurde am 27. Mai im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft verabschiedet